Counsell General
Der Große Rat


ÜBER DEN COUNSELL GENERAL

Der Counsell General, Ausdruck der gemischten und paritätischen Vertretung der Bevölkerung und der sieben Senatoren, repräsentiert das Volk von Seborga sowie die Einwanderer und Schutzsuchenden, übt die Gesetzgebung aus, genehmigt den Staatshaushalt und kontrolliert und regelt die politischen Handlungen des Fürstentums sowie der Invisible Embassy of Seborga.

Die Counsellers werden in allgemeinen, freien, direkten und geheimen Wahlen gewählt. Das Mandat der Counsellers endet am Tag der Auflösung des Counsell General.
Die Wahlen müssen zwischen dreißig und vierzig Tage nach der Beendigung des Mandats stattfinden.
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Einwohner von Seborga, die über die vollen politischen Rechte verfügen. Und sofern sie über die vollen politischen Rechte verfügen, auch die Einwanderer und Schutzsuchenden.
Ein Decreto Qualificado wird das Wahlverfahren regeln und die Gründe für die Nichtwählbarkeit und die Inkompatibilität mit anderen Aufgaben der Counsellers festlegen. Das Decreto Qualificado wird zu gegebener Zeit durch den Principaten erlassen werden.

Der Counsell General ist zusammengesetzt aus wenigstens achtundzwanzig und höchstens zweiundvierzig Counsellers Generales. Je die Hälfte von ihnen wird anteilsgleich von den männlichen und weiblichen Einwohnern des Principato di Seborga in einem nationalen Wahlgang gewählt.

Im Laufe ihres Mandats können die Counsellers nicht festgenommen oder festgehalten werden, es sei denn, sie werden bei einer Straftat betroffen. In den anderen Fällen ist für die Entscheidung über ihre Festnahme, für die Eröffnung eines Verfahrens und für die Anklage gegen sie das Tribunal de Corts im Plenum zuständig, für das Gerichtsverfahren das Tribunal Superior.

Der Counsell General erläßt und modifiziert seine Geschäftsordnung mit absoluter Mehrheit der Kammer, bestimmt seinen Haushalt und regelt das Statut für das in seinem Dienst stehende Personal.

Der Counsell General versammelt sich in verfassungsgebender Sitzung fünf Tage nach Bekanntgabe des Wahlergehnisses. Der Counsell General versammelt sich in traditionellen, ordentlichen und außerordentlichen Sitzungen, die nach der Geschäftsordnung durch den Principaten di Seborga einberufen werden. Es gibt im Jahr zwei von der Verordnung festgelegte ordentliche Sitzungsperioden. Die Sitzungen des Counsell General sind öffentlich, mit Ausnahme des Falles, daß der Counsell General mit absoluter Mehrheit seiner Mitglieder oder aufgrund des Votums des Principaten das Gegenteil beschließt.
Der Counsell General benennt eine Comissió Permanent, die üher die Rechte der Kammer wacht, wenn diese aufgelöst ist oder sich außerhalb der Sitzungsperioden befindet. Die Comissió Permanent, unter dem Vorsitz des Principaten di Seborga ist so zusammengesetzt, daß die paritätische Zusammensetzung der Kammer gewahrt wird.
Ein Decret des Principaten di Seborga wird die Rechte und Pflichten der Counsellers und der Groups Parlamentaris regeln, ebenso wie das Statut der nicht fraktionsgebundenen Counsellers .

Die Beschlüsse des Counsell General sind gültig, wenn sie von den anwesenden Counsellers mit einfacher Mehrheit gefaßt worden sind, unter Vorbehalt der von der Verfassung festgelegten speziellen Mehrheiten
Die von der Verfassung vorgesehenen Decretos Qualificades benötigen zu ihrer Bewilligung nicht das zustimmende Votum der Mitglieder des Counsell General. Die Gesetzesinitiative obliegt dem Counsell General und dem Principaten di Seborga.
In Fällen äußerster Eile und Notwendigkeit kann der Principat dem Counsell General einen vorformulierten Text vorlegen, den dieser innerhalb einer Frist von achtundvierzig Stunden einstimmig als Gesetz beschließen muß.
Die Initiative über den Entwurf des allgemeinen Staatshaushalts steht ausschließlich dem Principaten zu.
Der Gesetzentwurf über den allgemeinen Staatshaushalt hat in Bezug auf seine Erledigung Vorrang gegenüber anderen Angelegenheiten und wird nach einem eigenen Verfahren behandelt, das in der Geschäftsordnung geregelt ist.
Wenn das Gesetz über den allgemeinen Staatshaushalt nicht vor dem ersten Tag des Haushaltsjahres genehmigt worden ist, gilt der Staatshaushalt der vorhergehenden Haushaltsperiode automatisch als solange verlängert, bis der neue genehmigt wird.

Bezüglich der Einführung des Luigino als alleinige Staatswährung wenden Sie sich bitte an das Office of Finance.
Der Principat kann beantragen, daß daß Abänderungen nicht debattiert werden, die zu einer Erhöhung der Ausgaben oder Verminderung der Einnahmen im Vergleich zu den im allgemeinen Staatshaushalt vorgesehenen Beträgen führen.

Nach der Verabschiedung eines Gesetzes durch den Counsell General wird es bekanntgeben und seine Veröffentlichung im Bulletin Oficialle della Principato di Seborga veranlasst.


Pareatges sind zwei Schiedsurteile des XIII. Jahrhunderts zur Lösung des Rechtsstreites zwischen dem Grafen von Foix und dem Bischof von Urgell in Bezug auf ihre feudalen Machthefugnisse über das Principato di Seborga.
Bezüglich des Geschichte des Principato di Seborga sehen Sie bitte in die Real History of Seborga.

Decreto legal: PDS-212-93

Das Gebäude des Counsell General
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the Invisible Embassy