Capital Training ist ein Kunstprojekt von Ellen Nonnenmacher


Das Trainingsprogramm wird kontinuierlich erweitert.

Es werden auch Gast-Trainerinnen aufgefordert, Kurse zu entwickeln.






Dieses Projekt entstand in Zusammenhang und mit der freundlichen Unterstützung
des Künstlerinnenprogramms der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur,
Berlin 1998/1999.


Siehe auch:














capital






Dies war (in Auszügen) die alte Ausschreibung der Künstlerinnenförderung (Stand etwa 1993).
Ein Vergleich mit newtext zeigt wie die Anforderungen an Künstlerinnen sich gewandelt haben.

Zuschüsse im Rahmen eines Künstlerinnenprogramms

1.Zielsetzung
Um die kulturellen Aktivitäten von Frauen noch effektiver zu fördern, als das in Berlin bisher qualitativ und quantitativ getan wurde ... , ist es notwendig, ein exemplarisches Förderprogramm für Künstlerinnen aller Sparten - analog etwa zu den erfolgreichen Förderprogrammen für Frauen bei den Senatsverwaltungen für Arbeit und Frauen sowie Wissenschaft und Forschung - in der Senatsverwaltung für Kulturelle Angelegenheiten einzurichten.

Dieses Künstlerinnenprogramm versteht sich als Ergänzung zur bereits bestehenden Künstler- und Künstlerinnenförderung. Es folgt der Zielsetzung, die spezifische künstlerische Arbeit von Frauen in allen künstlerischen Sparten unter besonderen inhaltlichen und äshetischen Prämissen zu fördern und an die Öffentlichkeit zu tragen.

Das Programm kann entsprechend seiner Konzeption nach drei Seiten wirksam werden:

a) Es soll der Anteil an geförderten Künstlerinnen in Berlin insgesamt gesteigert werden. Künstlerisch tätige Frauen sollen durch die Massnahme generell ermutigt werden, ihre persönliche künstlerische Entwicklung konsequent weiterzuverfolgen. ohne Unterstützung durch öffentliche Mittel ist das für die meisten kunstschaffenden Frauen nicht möglich.

b) Das Programm berücksichtigt schwerpunktmässig: - Frauenspezifische künstlerishche Ansätze, d.h. Arbeiten und Vorhaben, die sich entweder inhaltlich oder methodisch mit Fragen der Geschlechterverhältnisse beschäftigen, - experimentelle und interdisziplinäre Arbeiten - künstleriche Beiträge zur Diskussion um neue ästhetische Konzepte und den Stellenwert von Kunst Als Stichworte zur Interdisziplinarität können gelten:
- Kooperation zwischen den Sparten
- Bereitschaft und Kompetenz zur künstlerischen Reflexion und Kritik disziplinärer Grenzen
- Zusammenarbeit interkulturellen oder internationalen Charakters
- Grenzüberschreitungen, z.B. zwischen Künsten und Wissenschaften
Die genannten künstlerischen Ansätze werden bislang in der bundesdeutschen Förderpraxis nicht in der ihnen zustehenden Weise berücksichtigt.

c) Die spezielle Förderung von Künstlerinnen soll in Anbetracht des Auseinanderbrechens von bisherigen Strukturen im Rahmen der Vereinigung und den daraus sich ergebenden existenziellen Veränderungen für Künstlerinnen im Ostteil der Stadt stabilisierend wirken. Laut vorliegenden statistischen Daten sind Frauen im zuge der Vereinigung überproportional von Arbeitslosigkeit betroffen.

Das Künstlerinnenprogramm ist als Modellversuch zu begreifen, da es unseres Wissens bisher kein vergleichbares Förderprogramm in der Bundesrepublik gibt.


2.Art und Umfang der Förderung
Es werden gefördert:
a) künstlerische Projekte von Frauen (Projektmittel), sowie innovative regional und überregional gewachsene und neu sich bildende Arbeitszusammenhänge (Veranstaltungen, Symposien, Ausstellungen, Konzerte, etc.) ...
- Künstlerisch tätige Frauen mittels Stipendien von monatlich 2.000.- DM (Laufzeit mind. 3, maximal 9 Monate, 200.- xtra pro Kind, Sachmittelpauschale + Reisekostenzuschüsse möglich)
- einzelne Massnahmen im infrastrukturellen Bereich von kulturellen / künstlerischen Frauenprojekten (Archive, Bibliotheken, Ausstellungsorte, ggf. Räume, Geräte...)
Personalmittel, Sachmittel und Reisekostenzuschüsse werden finanziert.




[top]
capital






Dies ist die aktuelle Ausschreibung der Künstlerinnenförderung (Stand Mai 1998).
Ein Vergleich mit oldtext zeigt wie die Anforderungen an Künstlerinnen sich gewandelt haben.

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Künstlerinnenprogramm

Merkblatt für die Vergabe von Werkstipendien
im Rahmen einer Ausstellung zu Medienkunst

Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur vergibt im Jahre 1998 - nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel - bis zu 12 viermonatige Werkstipendien für in Berlin lebende Künstlerinnen, die den Schwerpunkt Ihrer künstlerischen Arbeit im Bereich Medienkunst gesetzt haben. Die realisierten Arbeiten werden in einer Gruppenausstellung in der Galerie im Marstall präsentiert, die für Anfang 1999 konzipiert ist. Zwei unabhängige Kuratorinnen werden das Projekt leiten und in Kooperation mit dem Künstlerinnenprogramm durchführen. Begleitend zur Ausstellung ist ein Rahmenprogramm unter Beteiligung von international bekannten Medienkünstlerinnen geplant.

Die verschiedenen Möglichkeiten, die die neuen Technologien und Neuen Medien bieten, beeinflußen die Prozesse der Bild- und Wirklichkeitswahrnehmung und werfen Fragen in bezug auf die Identität von KünstlerIn und Kunstwerk die Ästhetik der Interaktivität, die kritischen Potentiale der Neuen Medien und viele andere auf. Prognosen über die Rückwirkungen, vor allem auch der digitalen, globalen Netzkultur auf die Kommunikationsformen der Menschen und die Zukunft der Kunst, weisen innerhalb der Fachwelt noch in diametrale Richtungen. Das integrale Werkstipendien- und Ausstellungsprojekt soll dazu beitragen, die in den vergangenen Jahren in Berlin entstandenen Potentiale im Bereich Medienkunst stärker in die regionale und überregionale Öffentlichkeit zu bringen.

Das Spektrum der einzureichenden Anträge kann Videoinstallationen, interaktive Environments, computergesteuerte Klanginstallationen, mediale Skulpturen, Computeranimation, digitale Bildbearbeitung im Bereich der Fotografie und des Films, Internet- und CD-ROM-Projekte sowie Arbeiten, die sich in kritischer Weise mit Neuen Medien auseinandersetzen, umfassen.

Personenkreis: Förderungsberechtigt sind Künstlerinnen, die ihren Wohnsitz und den Schwerpunkt ihrer beruflichen Beziehungen in Berlin haben. Die Antragstellerinnen sollten nicht mehr an einer Hochschule immatrikuliert sein.

Zweck der Förderung: Mit der Förderung sollen sowohl zeitlich begrenzte neue Arbeitsvorhaben bzw. die Fortführung oder Vollendung bereits begonnener Arbeiten, die für die geplante Ausstellung geeignet sind, unterstützt werden, als auch deren öffentliche Präsentation im Rahmen einer ca. 4 bis 6 wöchigen Gruppenausstellung.

Voraussetzungen und Bedingungen: Es sollen Künstlerinnen gefördert werden, die ihre künstlerische Ausbildung bereits abgeschlossen haben oder aber eine langjährige Tätigkeit als Künstlerin nachweisen können. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Umfang der Förderung: Die bis zu 12 zu vergebenden Werkstipendien sind mit je 10.000,- DM dotiert und werden in Teilbeträgen ausgezahlt (4 Monate a 2.500,- DM inkl. Materialpauschale). Alle weiteren mit der Ausstellung und dem Rahmenprogramm in Zusammenhang stehenden Kosten (Transporte, Mieten, Aufbau, ggfs. Katalogherstellung etc.) werden - entsprechend der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - durch die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur abgedeckt.

Vergabe der Fördermittel: über die Bewerbungen berät eine unabhängige Jury. Maßstab der Beurteilung ist die künstlerische Qualität des eingereichten Vorhabens, seine Realisierbarkeit im Zeitraum von der Bewilligung bis zum Ausstellungsaufbau sowie die Präsentierbarkeit in den vorgesehenen Ausstellungsräumen.

Ausschluß: Mitglieder der Jury und deren Angehörige sowie Mitarbeiterlnnen der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur sind von der Antragstellung ausgeschlossen.

Antragstellung: Die Bewerbungsunterlagen nebst Katalogen und Mappen müssen mit Namen beschriftet sein. Neben dem ausgefüllten Antragsformular mit Angaben zur Person, zum künstlerischen Werdegang und zum Arbeitsvorhaben sollte der Antrag eine Projektskizze mit Kostenkalkulation und Hinweis auf die technischen Anforderungen für die Präsentation enthalten.

Als Anschauungsmaterial (keine Originale!) über die künstlerische Arbeit ist dem Antrag eine Mappe, die das Format DIN A 3 nicht überschreiten darf, einzureichen. Nachweise können sein: * Kleinbilddias/Ektachrome * VHS-Videos, die eigenständige künstlerische Arbeiten sind (keine Dokumentation über künstlerische Arbeiten) * CD-ROMs * Disketten * Kataloge (bei Sammelkatalogen bitte Hinweiszeichen einlegen) * Farbfotos

Unvollständige und nicht den vorgenannten Anforderungen entsprechende Bewerbungen können leider nicht angenomrnen werden. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich den Förderungszwecken.



[top]
capital